ER-Beratung Niederbayern

Aktuelle Pflanzenbauhinweise aus Ihrer Region vom 16.02.2024



Alle Angaben ohne Gewähr. Es gelten d. ges. Reg.
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N-Düngung

Bei Befahrbarkeit der Flächen können nun die Winterungen, vorrangig Wintergerste und Winterraps, angedüngt werden. Beachten Sie, dass vor der ersten Düngung eine Düngebedarfsermittlung für die zu düngenden Schläge vorliegen muss.

Denken Sie bei den Winterungen unbedingt auch an eine ausreichende Schwefeldüngung (Raps ca. 50 kg S, Getreide ca. 20 kg S), heuer dürfte im Boden aufgrund der ergiebigen Winterniederschläge überall wenig verfügbarer Schwefel vorliegen.



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Raps-Insektizid

In den letzten Tagen wurden durch die angestiegenen Temperaturen an manchen Standorten bereits Stängelschädlinge in den Gelbschalen, oftmals noch unter der Schadschwelle gefunden, Glanzkäfer waren kaum zu sehen. Kontrollieren Sie momentan unbedingt ihre eigenen Schalen, um bei Bedarf eine Insektizidmaßnahme durchzuführen.

Beim Erreichen der Schadschwellen (10-15 Käfer innerhalb  3 Tagen) sollte beim Großen Rapsstängelrüssler umgehend innerhalb 3 Tagen eine Behandlung durchgeführt werden, beim gefleckten Kohltriebrüssler kann aufgrund des längeren Reifungsfraßes je nach Temperatur länger gewartet werden (> 20°C ca. 1 Woche, < 20 °C ca. 2-3 Wochen).


Großer Rapsstängelrüssler 


Gefleckter Kohltriebrüssler (rote Fußglieder)


Insektizidauswahl wie gewohnt:

Die Insektizidspritzung sollte mit einer Teilmenge von 150 bis 300 g/ha Bor (Gesamtmenge Herbst und Frühjahr 500-600 g Bor) kombiniert werden, beachten Sie aber die stark pH-Wert anhebende Wirkung von flüssigem Bor. Bringen Sie die Spritzbrühe möglichst umgehend aus, da einige Pyrethroide negativ auf hohe pH-Werte reagieren, oder säuern Sie die Brühe mit Zitronensäure o.ä. an.



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Raps Herbizidnachbehandlungen

Teilweise wurden im Raps im Herbst aufgrund schlechtem Feldaufgang und eventuell zu erwartendem Umbruch keine Herbizide eingesetzt. Auf diesen Flächen, die nun doch stehenbleiben und überall wo noch Nachbehandlungen fällig sind, sollte sehr bald bei frostfreien Nächten der Herbizideinsatz erfolgen, da die Vegetation bereits deutlich begonnen hat. Müssen noch Unkräuter, v.a. Kamille und Klettenlabkraut bekämpft werden, sollte vorrangig Korvetto mit 1 l/ha mit guter Breitenwirkung eingesetzt werden.

Zusätzlich wären 0,35 l/ha Effigo oder Lontrel oder Vivendi möglich, hier ist die Wirkungsbreite eingeschränkt

Diese Maßnahmen müssen abgeschlossen werden, bevor die Knospen sichtbar sind. Die Herbizidmaßnahmen können mit einer 1. Insektizidspritzung kombiniert werden, beachten Sie aber die Hinweise zur Mischbarkeit (z.B. nicht mit Graminiziden und Fungiziden, keine Mehrfachmischungen).

Gegen Ackerfuchsschwanz und Ausfallgetreide können z. B. Focus Ultra, Fusilade Max, Agil-S oder andere Graminizide eingesetzt werden. Reduzierungen der Aufwandmengen sind bei weit entwickelten (v.a. bestockten) Gräsern nicht sinnvoll und diese Maßnahmen sind durchzuführen bevor der Raps die Ungräser abdeckt.



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Hotline

Pflanzenbau-Hotline des Erzeugerringes Niederbayern

+491805574452

Hauptzeit (März - Oktober) Montag - Freitag 8 - 12 Uhr

Nebenzeit (November - Februar) Montag - Freitag 8 -10 Uhr

14 ct/min aus dem dt. Festnetz, Mobilfunktarife abweichend.



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Impressum



Impressum:

Erzeugerring für Pflanzenbau Niederbayern e.V.

Graflinger Str. 77

94469 Deggendorf

Tel.: 09 91 / 2 47 69

Fax.: 09 91 / 2 55 09

Email: poststelle@er-ndb.de

Geschäftsführung: Christian Siedersbeck

Vorsitzender: Stefan Harbeck, 94501 Aldersbach
Stellv. Vorsitzender: Franz Schweiger, 94342 Straßkirchen
Weiterer Stellvertreter: Franz Dissen, 84082 Laberweinting
Weiterer Stellvertreter: Martin Bernhardt, 94424 Arnstorf

Vertretungsberechtigte des Erzeugerringes für Pflanzenbau Niederbayern e. V. im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende und seine Stellvertreter:

Registereintrag: Eintragung im Vereinsregister beim Registergericht: Deggendorf, Registernummer: VR 12

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE233865441

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